REGLEMENT 2023
Deutscher NaturfilmPreis und Darßer NaturfilmFestival

Stand: 1. Februar 2023

1. Wettbewerb 

Seit 2008 wird der Deutsche NaturfilmPreis im Rahmen des Darßer NaturfilmFestivals auf der Ostseehalbinsel Fischland-Darß-Zingst verliehen. Die Ehrung für Filmschaffende hat das Ziel, das Genre Naturfilm für Machende, Sender, das Publikum, aber auch für Naturschutz und Politik zugänglicher zu machen. Der Wettbewerb wird ausgeschrieben in den Kategorien 

  • Bester Film | Wildnis Natur – für Filme, die auf besonders beeindruckende Weise die Schönheit der Natur zeigen und gleichzeitig einen aufschlussreichen Einblick in ihre komplexen Prozesse gewähren 

  • sowie in der Kategorie Bester Film | Mensch und Natur – für Filme, die eindrucksvoll das Verhältnis von Mensch und Natur darstellen und dabei ökologische, ökonomische oder gesellschaftliche Zusammenhänge beleuchten.  

  • Dann folgen Jurypreise für herausragende Leistungen

  • der Preis der Kinder- und Jugendjury

  • sowie eine Publikumswahl.  

Im Wettbewerb des Deutschen NaturfilmPreises werden dotierte Preise im Wert von insgesamt 26.000 Euro vergeben. Preisträgerinnen und Preisträger sind bei allen Preisen die Regisseurin/der Regisseur, es sei denn, es besteht eine andere Vereinbarung zwischen Einreichenden und Regisseur:innen. Veranstalterin des Filmwettbewerbs und Festivals ist die Deutsche NaturfilmStiftung gGmbH.

2. Programmsektionen (außer Konkurrenz)

Das Darßer NaturfilmFestival bietet seit 2005 neben Filmvorführungen und anschließenden Diskussionsrunden mit Filmschaffenden weitere vielfältige Programmpunkte für die Branche und das Publikum rund um die Themen Natur und Naturschutz. Spielorte sind die Darß-Gemeinden Prerow, Wieck, Born, Zingst, Ahrenshoop sowie Stralsund. In den Programmsektionen außerhalb des Wettbewerbs zeigt das Festival 

  • in der Sektion Tiefgang herausragende Filme zu einem jährlich ausgewählten Schwerpunktthema, 
  • internationale Filmhighlights in der Sektion Ausguck
  • in der Sektion Leuchtfeuer außergewöhnliche Filme für den Artenschutz, 
  • auf dem 360°-Kinoschiff spannende Dokus über unsere heimische Natur bei einer abendlichen Fahrt über den Bodden, 
  • visuell herausragende Naturfilme und Multivisionsshows von Naturfotograf:innen bei Natur im Fokus in Zingst, 
  • in der Sektion Kakadu Naturfilme für die ganze Familie, 
  • in der Sektion Literatur trifft Natur Filme, kombiniert mit Lesungen spannender aktueller Literatur und 
  • herausragende internationale Meeresfilme im Rahmen der Sektion Meeresbürger im Ozeaneum Stralsund.

3. Teilnahmebedingungen 

Teilnahmeberechtigt sind Filmbeiträge aller Lauflängen, in denen Natur-, Tier- und Umweltthemen im Mittelpunkt stehen, die 2022 oder 2023 fertiggestellt wurden. Der Filmwettbewerb steht allen Film- und Fernsehproduktionsgesellschaften sowie freien Filmemacherinnen und -machern offen, federführend (mind. 50 %) muss eine deutsche Produktionsgesellschaft für den eingereichten Beitrag verantwortlich sein. Ausgenommen hiervon sind Filme, die für die Programmsektionen außer Konkurrenz des Wettbewerbs eingereicht werden (z. B. internationale Produktionen). Ist die Originalfassung nicht deutschsprachig, muss der Film gut lesbar vorrangig deutsch- oder englischsprachig untertitelt sein. Kein Film darf aus dem Programm des Festivals zurückgezogen werden, nachdem seine Teilnahme veröffentlicht wurde. Filme, die schon einmal für den Deutschen NaturfilmPreis oder das Darßer NaturfilmFestival eingereicht und gesichtet wurden, sind nicht mehr zulässig für eine erneute Einreichung.

4. Filmeinreichung 

Filmeinreichungen sind vom 1. Februar bis 1. April 2023 ausschließlich online über das Einreichungsformular auf www.deutscher-naturfilm.de möglich. Pro Film (auch bei Serien) muss jeweils ein eigenes Einreichungsformular ausgefüllt werden. Die Filme können nach Absenden der Filmeinreichung per Dateiupload über unsere Website übermittelt werden. Die Onlineeinreichung ist auch ohne Unterschrift gültig. Im Einreichungsformular werden folgende Informationen und Materialien abgefragt: 

  1. Angaben zum Film, den Mitwirkenden und Kontaktdaten für Verleih/Vertrieb 
  2. Kurze Synopsis des Films (max. 800 Zeichen inkl. LZ) 
  3. Kurzvita (max. 500 Zeichen inkl. LZ) und Foto (Druckqualität, min. 300 dpi, JPG oder PNG, inkl. Copyright-Angabe im Dateinamen) des/der Regisseur:in  
  4. Fotos zum Film (1–3 Bilder in Druckqualität, mind. 300 dpi, JPG oder PNG, inkl. Copyright-Angabe im Dateinamen) 
  5. Links zu Trailern und relevanten Social-Media-Kanälen (Film/Regisseur:in/Produktion etc.) 
  6. Sichtungsdatei, die via Upload-Link zur Verfügung gestellt wird (alle gängigen Videoformate, z. B. MP4, MOV). Andere Übermittlungen von Filmdateien bedürfen der Absprache. 

Sie haben nicht die Möglichkeit, im Onlineformular angefangene Anmeldevorgänge zwischenzuspeichern. Über die „Zurück“- und „Weiter“-Buttons können Sie die von Ihnen eingegebenen Daten jedoch jederzeit vor dem Absenden des Gesamtformulars überprüfen und korrigieren. Die bei der Einreichung eingegebenen Daten werden Ihnen nach Abschluss der Anmeldung per E-Mail zur Verfügung gestellt. Der Link zum Dateiupload öffnet sich nach Schritt 5 der Filmeinreichung automatisch. Falls Sie die Filmdatei erst später hochladen wollen, können Sie den Upload jederzeit, jedoch bis spätestens 1. April 2023, über den Link in Ihrer Bestätigungs-E-Mail durchführen. 

Die Einreichungsgebühren liegen bei 45,- € (inkl. MwSt.) pro Film und sind nach Rechnungsstellung durch die Deutsche NaturfilmStiftung gGmbH auf das angegebene Konto zu überweisen. Ab dem zehnten eingereichten Film gewähren wir einen Rabatt von 25 % auf den Gesamtpreis. Earlybird: Sie erhalten 15 % Ermäßigung auf die gesamte Einreichungsgebühr bei Einreichungen bis 15. Februar 2023. Bei Einreichung von 10 Filmen oder mehr im Earlybird-Zeitraum entfällt der Earlybird-Rabatt und es wird nur der Mengenrabatt gewährt. Kurzfilme bis 25 Minuten sind von der Einreichungsgebühr ausgenommen. Die Gebühr wird zur Deckung administrativer Kosten erhoben, eine Rückerstattung ist daher in jedem Fall ausgeschlossen. Stellen Sie vor Einreichung deshalb bitte sicher, dass Ihr Film unserem Reglement entspricht. 

5. Juryauswahl, Programmierung, Sektionen 

Eine Nominierungsjury wählt auf Grundlage der eingereichten Sichtungsdateien  für den Wettbewerb zwölf nominierte Filme für den Deutschen NaturfilmPreis aus. Filme für die weiteren Sektionen werden von der Sektionsleitung im Einvernehmen mit der Festivalleitung ausgewählt. Alle für den Wettbewerb eingereichten Filmbeiträge werden automatisch auch für die Programmsektionen des Festivals gesichtet. Das heißt, Filmbeiträge, die nicht für den Wettbewerb nominiert werden, können für andere Filmsektionen des Festivals ausgewählt werden. Alle Einreichenden werden bis spätestens Anfang Mai 2023 schriftlich über den Status ihrer Filmeinreichung benachrichtigt. Kurz vor dem/während des Festivals werden die nominierten Filme der Preisjury, der Kinder- und Jugendjury sowie dem Publikum vorgeführt. Die Preisträger:innen werden auf der Preisverleihung am 7. Oktober 2023 gekürt. 

6. Festivalscreenings, Anwesenheit und Vorführdatei 

Alle nominierten Filme werden während des Festivals gezeigt. Darüber hinaus werden weitere sehenswerte Filme für die Programmsektionen des Festivals ausgewählt. Die Filmschaffenden, deren Filme gezeigt werden, werden mit max. zwei Personen für das Festival (03.–08.10.2023) akkreditiert und zur Präsentation ihrer Filme und zur Preisverleihung am 7. Oktober 2023 auf den Darß eingeladen. Anfallende innereuropäische Reisekosten sowie die Hotelkosten werden vom Festival auf Anfrage teilweise übernommen. Die Einreichenden stellen dem Festival bis spätestens vier Wochen vor Beginn die endgültige Festivalfassung des Films in möglichst bester Qualität zur Verfügung. Dietechnischen Anforderungen an die Vorführdatei werden vorab mitgeteilt.

Ausgewählte Filme werden auch über die Onlineplattform des Festivals (https://festival.deutscher-naturfilm.de) im Festivalzeitraum für das Publikum bereitgestellt.

7. Öffentlichkeitsarbeit 

Die Einreichenden stimmen der Ausstrahlung von max. 3-minütigen Filmausschnitten aus ihren eingereichten Produktionen für die aktuelle Berichterstattung über den Deutschen NaturfilmPreis und das Darßer NaturfilmFestival in Fernsehen, Radio sowie in Onlinemedien (inkl. Podcasting und andere Multimediaformate sowie Social-Media-Kanäle) zu. Die Ausschnitte dürfen darüber hinaus für die Bewerbung des Deutschen NaturfilmPreises und des Darßer NaturfilmFestivals u. a. für die Erstellung des Trailers und von Social-Media-Clips auf den Onlinemedien (Website, Social-Media-Kanäle) der Deutschen NaturfilmStiftung genutzt werden und dort zeitlich und territorial unbeschränkt verfügbar bleiben. Die Einreichenden haben die Möglichkeit Filmausschnitte auch selbst zur Verfügung zu stellen. 

Gleiches gilt für die Verwendung der Informationen und des angelieferten Fotomaterials aus den Punkten “3. Filmeinreichung | 1. bis 5.” für die Verwendung in öffentlich zugänglichen Printprodukten (Festivalpublikationen) und Onlinemedien (Website inkl. Naturfilmdatenbank, Social-Media-Kanäle, Newsletter). Die Veranstalterin behält sich vor, die Synopsis und die Credits der eingereichten Filme anzupassen und unter Umständen Änderungen vorzunehmen. 

Die Einreichenden erklären zudem ihr Einverständnis für die Vorführung ihrer Filmproduktionen auf nicht-kommerziellen Sonderveranstaltungen der Deutschen NaturfilmStiftung gGmbH außerhalb des Festivalzeitraumes. Herausragende Filme sollen dort zur Bewerbung des Darßer NaturfilmFestivals und des Deutschen NaturfilmPreises präsentiert werden. Vergütungsansprüche werden dadurch nicht begründet.

8. Ausnahmeregelung 

Die Festivalleitung hat das Recht, alle in den Richtlinien nicht vorgesehenen Fälle zu regeln sowie Ausnahmen in besonderen und begründeten Fällen zu gestatten.

9. Nutzungsrechte 

Die Einreichung eines Films gilt als Anerkennung des vorstehenden Reglements. 

Die Einreichenden erklären und garantieren, dass sie Inhaber:innen sämtlicher für die Nutzung des Films und von zur Verfügung gestellten Filmausschnitten sowie Fotomaterials im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlichen Nutzungsrechte sind bzw. die Genehmigung zur Verwendung besitzen und diese der Deutschen NaturfilmStiftung gGmbH wirksam einräumen können. Sie versichern, dass an der Produktion und am Vertrieb beteiligte Dritte ebenfalls der Nutzung des Films  entsprechend des vorstehenden Reglements zugestimmt haben, soweit dies erforderlich ist. Sie garantieren zudem, dass durch die Nutzung des Films im Rahmen dieser Vereinbarung keine Rechte Dritter, einschließlich im Film abgebildeter Personen, verletzt werden. 

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